Ein Auszug aus der Baumschutzverordnung in Berlin
Die Baumschutzverordnung dient unter Anderem zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und Verbesserung des Stadtklimas.
In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhaselunter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung, sofern der Stammumfang mindestens 80 cm beträgt, bei mehrstämmige Bäume, wenn einer der Stämme 50 cm dick ist. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend.
Erlaubt ist die Fällung aller Nadelbäume (außer der Waldkiefer) ohne Genehmigung, die Beseitigung von Totholz und beschädigten Ästen und die fachgerechte Entfernung von Zweigen und Ästen bis 15 cm Umfang, wenn sie - beispielsweise - Dächer oder Fassaden beschädigen oder Grundstückgrenzen überragen.
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Baumpflege Pilz
Inh.: Lino Kutscha
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